Max Benz

Geschäftsführer und Gründer

Max Benz hat einen Master of Science-Abschluss in Betriebswirtschaftslehre von der Technischen Universität Dresden und ist Geschäftsführer und Gründer von minikredite.org, einer Marke der LBC Finance UG. Er liebt es, Minikredite miteinander zu vergleichen, um die besten seriösen Anbieter zu finden.

Bürgschaft für einen Kredit 2026: Risiken und Voraussetzungen

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Max Benz

Gründer von minikredite.org

Das Wichtigste in Kürze

  • Als Bürge haftest du für einen fremden Kredit mit deinem gesamten Vermögen und Einkommen, nicht nur mit einer festgelegten Summe, außer die Bürgschaft ist ausdrücklich auf einen Höchstbetrag begrenzt.
  • Es gibt fünf gängige Bürgschaftsarten mit sehr unterschiedlichem Risiko, von der eher seltenen Ausfallbürgschaft bis zur riskanten Bürgschaft auf erstes Anfordern.
  • Ein Bürgschaftsvertrag ist nach § 766 BGB nur mit deiner eigenhändigen Unterschrift gültig, eine mündliche Zusage oder ein Scan ohne Original reicht rechtlich nicht aus.
  • Der Schufa-Eintrag für eine Bürgschaft ist zunächst neutral. Erst wenn die Bank dich als Bürgen tatsächlich in Anspruch nimmt, wird daraus ein Negativmerkmal.
  • Eine Bürgschaft kann nach § 138 BGB unwirksam sein, wenn sie einen nahen Angehörigen mit geringem Einkommen finanziell krass überfordert und die Bank das ausgenutzt hat.

Wenn eine Bank oder ein Kreditvermittler bei einem Kreditantrag einen Bürgen verlangt, ist das ein klares Signal: Die Bonität des Antragstellers allein reicht ihr nicht aus. Für den Bürgen bedeutet die Unterschrift ein Versprechen mit weitreichenden Folgen. Er bekommt selbst keinen Cent aus dem Kredit, haftet im Ernstfall aber für die komplette Schuld. Ein hartes Ungleichgewicht. Dieser Beitrag zeigt dir, wie eine Kreditbürgschaft rechtlich funktioniert, welche Arten es gibt, welche Voraussetzungen du als Bürge erfüllen musst und wann eine Bürgschaft sogar ungültig sein kann.

Was ist eine Bürgschaft für einen Kredit?

Eine Bürgschaft ist ein Vertrag nach § 765 BGB, mit dem sich eine Person gegenüber dem Gläubiger verpflichtet, für die Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen. Bei einem Kredit heißt das konkret: Der Bürge sagt zu, die offene Kreditschuld zu übernehmen, falls der eigentliche Kreditnehmer nicht mehr zahlt. Drei Parteien sind beteiligt. Die Bank als Gläubigerin, der Kreditnehmer als Hauptschuldner und der Bürge, der zusätzlich haftet.

Rechtlich ist die Bürgschaft eine akzessorische Sicherheit. Das bedeutet, sie hängt immer am Bestand der Hauptschuld: Zahlt der Kreditnehmer seine Raten vollständig zurück, erlischt automatisch auch die Bürgschaft, ohne dass der Bürge etwas dafür tun muss. Damit ein Bürgschaftsvertrag überhaupt wirksam wird, schreibt § 766 BGB die Schriftform vor. Eine mündliche Zusage, eine E-Mail oder eine eingescannte Kopie ohne Original genügt nicht, notwendig ist deine eigenhändige Unterschrift auf der schriftlichen Bürgschaftserklärung.

Wie hoch haftet ein Bürge tatsächlich?

Ein Bürge haftet grundsätzlich für die komplette offene Forderung, nicht nur für die ursprüngliche Kreditsumme. Dazu gehören die Restschuld, aufgelaufene Zinsen, Verzugszinsen und die Kosten, die durch Mahnungen oder ein Gerichtsverfahren entstehen. Einen automatischen Deckel gibt es nicht. Es sei denn, der Vertrag begrenzt die Bürgschaft ausdrücklich auf einen Höchstbetrag.

Zahlst du als Bürge nicht freiwillig, kann die Bank einen Vollstreckungstitel gegen dich erwirken und dein Vermögen sowie dein Einkommen pfänden lassen, bis auf den gesetzlich geschützten Pfändungsfreibetrag. Das betrifft dein Gehalt genauso wie Guthaben auf deinem Konto oder Wertgegenstände. Verbraucherschützer bezeichnen die Bürgschaft deshalb oft als eine der riskantesten Formen der Kreditsicherheit überhaupt. Du trägst nahezu das volle finanzielle Risiko, ohne selbst über die Kreditsumme verfügen zu können.

Welche Arten von Bürgschaften gibt es?

Nicht jede Bürgschaft ist gleich riskant. Die folgende Übersicht zeigt die fünf wichtigsten Formen und ordnet sie danach ein, wie schnell die Bank tatsächlich auf dich zugreifen kann.

BürgschaftsartRisiko für den BürgenWichtigstes Merkmal
AusfallbürgschaftNiedrigerDie Bank muss zuerst erfolglos gegen den Kreditnehmer vorgehen, bevor sie dich in Anspruch nehmen darf (§ 771 BGB, Einrede der Vorausklage).
Selbstschuldnerische BürgschaftHochDu verzichtest auf die Einrede der Vorausklage, die Bank darf dich sofort belangen, sobald der Kreditnehmer eine Rate verpasst (§ 773 BGB).
Bürgschaft auf erstes AnfordernSehr hochDie Bank muss den Zahlungsausfall nicht einmal beweisen, du zahlst zuerst und klärst Streitfragen erst danach vor Gericht.
HöchstbetragsbürgschaftBegrenztDeine Haftung ist vertraglich auf eine feste Summe gedeckelt, unabhängig davon, wie hoch die tatsächliche Restschuld später ausfällt.
ZeitbürgschaftZeitlich begrenztDie Bürgschaft gilt nur für einen festgelegten Zeitraum und erlischt danach automatisch (§ 777 BGB).

In der Praxis verlangen Banken bei privaten Ratenkrediten fast immer die selbstschuldnerische Bürgschaft, weil sie ihnen den schnellsten Zugriff sichert. Meide außerdem eine Globalbürgschaft, sie deckt nicht nur den aktuellen Kredit ab, sondern pauschal alle gegenwärtigen und künftigen Verbindlichkeiten des Kreditnehmers bei derselben Bank. Als Bürge kannst du dann kaum noch abschätzen, wofür du eigentlich haftest.

Risikoskala der fünf Bürgschaftsarten von niedrig bis sehr hoch
Von der seltenen Ausfallbürgschaft bis zur riskanten Bürgschaft auf erstes Anfordern: So ordnen sich die fünf Bürgschaftsarten nach Risiko für den Bürgen ein.

Welche Voraussetzungen muss ein Bürge erfüllen?

Banken prüfen einen Bürgen fast genauso streng wie den eigentlichen Kreditnehmer, schließlich soll er im Ernstfall tatsächlich zahlungsfähig sein. Diese Punkte fragen die meisten Anbieter ab, bevor sie eine Bürgschaft akzeptieren:

  • Volljährigkeit: Nur volljährige Personen dürfen einen Bürgschaftsvertrag rechtswirksam unterschreiben.
  • Regelmäßiges Einkommen: Ein Gehalt, eine Rente oder eine andere feste Einnahmequelle, die auch nach Abzug der eigenen laufenden Kosten noch Spielraum für die Kreditrate lässt.
  • Gute Bonität: Eine saubere Schufa-Auskunft ohne offene Negativeinträge, viele Banken ziehen dafür eine eigene Auskunft über den Bürgen.
  • Wohnsitz in Deutschland: Ein fester Wohnsitz im Inland erleichtert die Bonitätsprüfung und macht dich im Fall einer Vollstreckung erreichbar.
  • Zustimmung der Bank: Am Ende entscheidet immer die Bank, ob sie dich als Bürgen akzeptiert, eine formale Erfüllung der Kriterien reicht allein nicht.

Wichtig zu wissen: Deine eigene Bonität als Bürge zählt beim Kreditgeber fast so stark wie die des Kreditnehmers. Hast du selbst schon laufende Kredite oder eine angespannte Bonität, lehnen viele Banken dich als Bürgen ab, unabhängig davon, wie stabil dein Einkommen ansonsten ist.

Was bedeutet die Bürgschaft für deine Schufa?

Ein weit verbreiteter Irrtum ist, dass jede Bürgschaft automatisch die eigene Bonität verschlechtert. Meldet das Kreditinstitut den Bürgschaftsvertrag an die Schufa, taucht dort zunächst nur ein neutraler Eintrag auf, vergleichbar mit dem Eintrag eines eigenen Kredits ohne Zahlungsprobleme. Dieser Eintrag allein senkt deinen Score nicht.

Kritisch wird es erst, wenn der Kreditnehmer tatsächlich ausfällt und die Bank dich als Bürgen in Anspruch nimmt. Zahlst du dann nicht sofort, meldet sie einen offenen Saldo an die Schufa, und aus dem neutralen Eintrag wird ein echtes Negativmerkmal. Praktisch spürbar wird die Bürgschaft schon vorher an anderer Stelle: Beantragst du selbst einen Kredit, während du für einen fremden Kredit bürgst, werten manche Banken die Bürgschaft als potenzielle künftige Verbindlichkeit und rechnen sie in deine Belastung mit ein.

Wann ist eine Bürgschaft sittenwidrig und damit unwirksam?

Nicht jede unterschriebene Bürgschaft bleibt vor Gericht bestehen. Nach § 138 BGB kann ein Bürgschaftsvertrag sittenwidrig und damit von Anfang an nichtig sein, wenn er den Bürgen finanziell krass überfordert. Der Bundesgerichtshof hat dazu in mehreren Grundsatzurteilen, unter anderem im Jahr 2002, feste Kriterien entwickelt.

Eine krasse finanzielle Überforderung liegt regelmäßig vor, wenn der Bürge nach seinem pfändbaren Einkommen und Vermögen voraussichtlich nicht einmal die laufenden Zinsen der Bürgschaftssumme dauerhaft aufbringen könnte. Diese Grundsätze greifen vor allem in zwei Fällen besonders häufig:

  • Ein enges persönliches Verhältnis zwischen Bürge und Kreditnehmer, etwa Ehepartner, Kinder oder andere nahe Angehörige, bei dem die emotionale Bindung die eigentliche Motivation für die Unterschrift war.
  • Die Bank musste erkennen können, dass der Bürge finanziell krass überfordert ist, und hat diese emotionale Nähe trotzdem bewusst zur Absicherung des Kredits genutzt.
Drei Bedingungen für eine sittenwidrige und unwirksame Bürgschaft nach Paragraf 138 BGB
Nur wenn alle drei Bedingungen zusammen erfüllt sind, gilt eine Bürgschaft als sittenwidrig und unwirksam.

Diese Schutzwirkung greift allerdings nicht automatisch. Hatte der Bürge selbst einen echten wirtschaftlichen Vorteil vom Kredit, etwa weil er über die Verwendung der Kreditsumme mitentschieden hat oder ein gemeinsam finanziertes Fahrzeug mitnutzt, entfällt der Schutz meist. Ein bloß mittelbarer Vorteil, etwa das Wohnen im finanzierten Haus des Partners, reicht dagegen nicht aus, um den Schutz zu verwehren. Wer sich als Bürge krass überfordert sieht, sollte die Wirksamkeit seiner Unterschrift juristisch prüfen lassen, statt vorschnell zu zahlen.

Bürge oder zweiter Kreditnehmer: Was ist der Unterschied?

Banken bieten bei schwacher Bonität manchmal zwei ähnlich klingende, rechtlich aber sehr unterschiedliche Lösungen an. Die folgende Tabelle zeigt, worauf es ankommt, bevor du dich für eine der beiden Varianten entscheidest.

MerkmalBürgeZweiter Kreditnehmer
Zugriff auf die KreditsummeKein eigener ZugriffVoller Zugriff wie der erste Kreditnehmer
Wann die Bank zugreifen darfErst bei Zahlungsausfall des HauptschuldnersVon Anfang an gleichrangig verpflichtet
Stellung im VertragNur zusätzliche SicherheitVollwertige Vertragspartei
Sinnvoll, wennNur die Bonität eines Antragstellers fehltBeide Personen den Kredit gemeinsam nutzen wollen

Als zweiter Kreditnehmer trägst du zwar dieselbe Haftung wie ein Bürge, bekommst dafür aber auch echten Zugriff auf das Geld und stehst gleichberechtigt im Vertrag. Ein Bürge dagegen trägt das Risiko, ohne selbst etwas vom Kredit zu haben, ein Ungleichgewicht, das du dir vor der Unterschrift bewusst machen solltest.

Vergleich der Rechte von Bürge und zweitem Kreditnehmer bei einem Kredit
Ein Bürge trägt das Risiko ohne Geldzugriff, ein zweiter Kreditnehmer bekommt vollen Zugriff und steht gleichberechtigt im Vertrag.

Wann endet eine Bürgschaft?

Eine Bürgschaft endet in der Regel automatisch, sobald der Kreditnehmer den Kredit vollständig zurückgezahlt hat, denn als akzessorische Sicherheit kann sie ohne bestehende Hauptschuld nicht fortbestehen. Auch eine vereinbarte Zeitbürgschaft erlischt automatisch mit Ablauf der festgelegten Frist, ohne dass du dafür etwas unternehmen musst.

Stirbt der Bürge selbst, geht die Bürgschaftsverpflichtung als sogenannte Nachlassverbindlichkeit auf seine Erben über. Wer ein Erbe ausschlägt, entgeht damit auch der Bürgschaft, muss dann aber auf das gesamte übrige Erbe verzichten. Eine einseitige, vorzeitige Kündigung ist bei einer unbefristeten Bürgschaft dagegen grundsätzlich nicht vorgesehen, sie endet nur durch vollständige Rückzahlung, Fristablauf bei der Zeitbürgschaft oder eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Bank.

Welche Alternativen gibt es zur Bürgschaft?

Bevor du dich als Bürge in eine mehrjährige Haftung begibst oder selbst nach einem Bürgen suchst, lohnt sich ein Blick auf drei Alternativen, die das Risiko besser verteilen.

Kredit ohne Bürgen bei einem bonitätsoffeneren Anbieter: Manche Banken vergeben Kredite auch bei durchschnittlicher Bonität ohne zusätzliche Sicherheit, dafür meist zu einem höheren Zins. Ein Blick in unseren Kleinkredit-Vergleich oder auf Anbieter für den Kredit für Selbstständige zeigt, welche Banken auch ohne Bürgen zusagen.

Zweiter Kreditnehmer statt Bürge: Nutzen beide Personen den Kredit gemeinsam, etwa für ein gemeinsames Auto oder einen Umzug, ist ein zweiter Kreditnehmer oft die fairere Lösung, weil beide Seiten gleichberechtigt am Vertrag beteiligt sind.

Sachsicherheiten statt Personensicherheit: Bei manchen Krediten akzeptieren Banken auch eine Verpfändung von Wertgegenständen, ein Sparguthaben oder eine Lebensversicherung als Sicherheit. Das begrenzt das Risiko auf den verpfändeten Wert, statt das gesamte Vermögen einer zweiten Person einzubeziehen.

Am Ende bleibt die wichtigste Alternative die eigene Bonität zu verbessern, etwa durch den Abbau bestehender Kredite oder die Korrektur fehlerhafter Schufa-Einträge, denn eine solide eigene Bonität macht einen Bürgen von vornherein überflüssig.

Häufig gestellte Fragen zur Bürgschaft für einen Kredit

Kann ich als Bürge selbst noch einen Kredit bekommen?

Grundsätzlich ja, eine Bürgschaft allein schließt einen eigenen Kredit nicht aus. Manche Banken rechnen die Bürgschaft aber als mögliche künftige Belastung in deine Bonitätsprüfung ein, wodurch dein eigener Kreditrahmen kleiner ausfallen kann. Frage im Zweifel direkt bei deiner Wunschbank nach, wie sie mit bestehenden Bürgschaften umgeht.

Muss ich als Bürge sofort zahlen, wenn der Kreditnehmer nicht mehr zahlt?

Das hängt von der Art der Bürgschaft ab. Bei der selbstschuldnerischen Bürgschaft darf die Bank dich sofort belangen, sobald eine Rate ausbleibt. Bei einer Ausfallbürgschaft muss die Bank dagegen zuerst erfolglos gegen den Kreditnehmer vorgehen, bevor sie sich an dich wenden darf.

Kann ich eine Bürgschaft nachträglich widerrufen?

Nein, ein gesetzliches Widerrufsrecht wie bei einem eigenen Verbraucherkredit gibt es für eine einmal unterschriebene Bürgschaft in der Regel nicht. Sie endet nur durch vollständige Rückzahlung des Kredits, Ablauf einer vereinbarten Zeitbürgschaft oder eine ausdrückliche Vereinbarung mit der Bank. In Ausnahmefällen kann eine Bürgschaft wegen krasser finanzieller Überforderung als sittenwidrig und damit von Anfang an unwirksam gelten.

Welche Unterlagen braucht ein Bürge für den Bürgschaftsvertrag?

Üblich sind ein gültiger Ausweis, aktuelle Einkommensnachweise wie Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate und oft eine eigene Schufa-Auskunft. Manche Banken verlangen zusätzlich einen Nachweis über laufende Kredite oder andere Verbindlichkeiten, um deine tatsächliche finanzielle Belastbarkeit einzuschätzen.

Ist eine Bürgschaft unter Ehepartnern besonders riskant?

Ja, gerade bei Ehepartnern mit geringem eigenem Einkommen prüfen Gerichte besonders genau, ob die Bürgschaft aus emotionaler Verbundenheit statt aus wirtschaftlicher Vernunft unterschrieben wurde. Liegt eine krasse finanzielle Überforderung vor und hat die Bank das erkennen können, kann die Bürgschaft nach § 138 BGB unwirksam sein.

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